Der Antrag zur Einführung von Pflichtstunden beim TuS Glatt wurde an der
Jahreshauptversammlung am 16.03.2018 durch die Mitgliederversammlung aufgenommen.
Testzeitraum : von 01.04.2018 – 31.03.2020
- Von Pflichtstunden betroffen sind alle aktiven und passiven Mitglieder ab dem Kalenderjahr, in dem das
18. Lebensjahr vollendet wird einschließlich des Kalenderjahres in welchem das 58. Lebensjahr vollendet wird.
- Die zu leistenden Pflichtstunden werden in Arbeitseinsätzen gemessen und betragen je Jahr (01.04. – 31.03.)
für aktive Mitglieder 3 (in Worten drei) Arbeitseinsätze sowie für passive Mitglieder 1 (in Worten ein/en)
Arbeitseinsatz.
- Als Arbeitseinsätze zählen:
- Wirtsdienste im Sportheim (Freitag, Samstag, Sonntag)
- Arbeitseinsätze des Sportvereins (wie z. B. Pflege des Sportplatzes)
- Veranstaltungen des Sportvereins oder bei Veranstaltungen anderer Vereine bei denen
der Sportverein aushilft (z. B. Sportlerball, Ritterlager)
- Anmeldungen für Arbeitseinsätze müssen mit der Vorstandschaft bzw. den zuständigen Planern für die
Wirtsdienste abgestimmt werden.
- Die Erfassung der geleisteten Arbeitseinsätze erfolgt durch die Vorstandschaft in den regelmäßig stattfinden
Ausschusssitzungen.
- Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung werden 25,-- € pro nicht geleisteten Arbeitseinsatz erhoben.
Die Erhebung ist nur gültig, wenn seitens des Verein genügend Arbeitseinsätze geplant und zur
Verfügung gestellt waren. Ist das Angebot nicht ausreichend ist eine Erhebung nicht zulässig.
Wird die Erhebung nicht beglichen ist dies ein Kündigungsgrund.
- Für Neumitglieder gilt die Regelung ab dem folgenden Kalenderjahr.
- Die im Kalenderjahr geleisteten Pflichtstunden sind weder auf andere Mitglieder, noch auf das folgende
Kalenderjahr übertragbar.
- Anträge auf Ausnahmeregelung (z. B. bei gesundheitlichen Einschränkungen eines Mitglieds) werden durch
einen Vorstandsbeschluss geregelt. Der Antrag muss schriftlich bei der Vorstandschaft eingereicht werden.